Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine Bundesgesetzgebung, nach der alle Tierärzte verpflichtet sind abzurechnen.

Zum 22.11.2022 hat sich die GOT geändert. Dazu haben wir hier für Sie die Informationsschriften der Bundestierärztekammer für Patientenbesitzer bereitgestellt.

 






Stellungnahme der Bundestierärztekammer am 23.01.2022




Weiter Informationen finden Sie auch unter: Bundestierärtzekammer.de, Rubrik "Für Tierhalter" / "GOT".





Unsere Abrechnung erfolgt über die BFS health finance GmbH.

Im Download finden Sie ein Informationsblatt der BFS.

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